Auto als Sachpreis bei Online Gewinnspielen

Auch bei den Online Gewinnspielen ist es natürlich so, dass man als Teilnehmer am liebsten einen großen Gewinn bekommen möchte. Auf der Beliebtheitsskala ganz oben stehen diesbezüglich Bargeld und vor allem auch Autos. Allerdings sind Gewinnspiele im Onlinebereich mit derartigen Gewinnen vergleichsweise selten, ziehen dann aber umso mehr Teilnehmer an. Denn natürlich wird man eher bereit sein an einem Gewinnspiel teilzunehmen wenn es ein Auto zu gewinnen gibt, als wenn lediglich Gutscheine oder Freikarten als Gewinn ausgeschrieben sind. Meistens handelt es sich bei den zu gewinnenden Autos um Neufahrzeuge, denn dass gebrauchte Fahrzeuge als Preis zur Verfügung gestellt werden ist demgegenüber recht unüblich. Was den Wert der Fahrzeuge betrifft, die man bei einem Online Gewinnspiele gewinnen kann, so werden meistens Klein- und Mittelklassewagen „verlost“. Durchschnittlich haben die Fahrzeuge einen Wert zwischen 10.000 und 25.000 Euro, aber natürlich kann es durchaus auch mal eine Fahrzeug oder der Oberklasse sein, dessen Wert folglich 30.000 Euro (deutlich) übersteigt.

Auch beim Online Gewinnspiel, bei dem ein Auto als Hauptpreis ausgeschrieben ist, müssen die teilnehmenden Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Meistens ist das die Volljährigkeit und zudem dürfen Personen, die bei dem das Gewinnspiel veranstaltenden Unternehmen beschäftigt sind, nicht am Gewinnspiel teilnehmen. Das gilt zudem meistens auch für deren Familienmitglieder. Bei den Online Gewinnspielen, bei denen ein Auto als Hauptpreis ausgeschrieben ist, gibt es noch eine Besonderheit zu beachten, die teilweise in der Vergangenheit sogar schon zu Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Veranstalter des Gewinnspiels und dem Gewinner geführt hat. Diese Besonderheit gilt nicht nur für Autogewinne über ein Online-Gewinnspiel, sondern auch für alle anderen Gewinnspiele, bei denen ein Auto der Hauptgewinn ist. Und zwar ist es so, dass man als Teilnehmer an einem solchen Gewinnspiel natürlich davon ausgeht, dass man im Gewinnfall unbeschränkter Eigentümer des Hauptpreises Auto wird.

Nun ist es in der Vergangenheit allerdings bereits häufiger so gewesen, dass in den Bedingungen zum Gewinnspiel, oftmals als „Kleingedrucktes“ zu lesen aufgeführt war, dass man im Gewinnfall kein Eigentümer des Fahrzeuges wird, sondern dieses lediglich ein Jahr lang in Form eines Leasingvertrages kostenlos nutzen kann. Der Gewinn war dann also im Prinzip nur, dass für ein Jahr lang die Leasingraten übernommen wurde. Eine andere Preisvariante sieht bei Autos als Hauptgewinn auch so aus, dass der Wagen nur für ein Wochenende kostenfrei genutzt werden kann. Für den Verbraucher und Gewinnspielteilnehmer ergibt sich daraus, dass er sich die Bedingungen zum Gewinnspiel stets ganz genau durchlesen sollte, besonders wenn es um verhältnismäßig hohe Gewinne wie ein Auto geht. Denn auch wenn auf der Webseite groß das Auto als Hauptgewinn abgebildet ist, muss das nicht automatisch bedeuten, dass der Gewinn den Eigentumsübergang des Fahrzeuges an den Gewinner beinhaltet.